GRÜNDE ZUM FREUEN.

SONDERABSCHREIBUNG UND DIENSTWAGENBESTEUERUNG.

Wichtige Informationen für Gewerbekunden.

PROFITIEREN SIE JETZT.

Die Bemessungsgrundlage der Dienstwagenbesteuerung für vollelektrische Fahrzeuge ist seit dem 01.07.2025 von 70.000,– EUR auf 100.000,– EUR angehoben worden. Damit fallen jetzt auch die BMW i5 Limousine, der BMW i5 Touring, der BMW i4 M60 xDrive sowie der BMW iX unter die Bemessungsgrundlage. Nutzen Sie diese großartige Chance um Ihr BMW Traumfahrzeug ohne Kompromisse zu konfigurieren und zu bestellen.

75 % SONDERABSCHREIBUNG.

Zusätzlich zur günstigen Versteuerung gibt es einen weiteren steuerlichen Anreiz: Sonderabschreibung von 75 % nach § 7c EStG im ersten Jahr beim Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs – ein echter Vorteil für Unternehmen und Selbstständige.

So können Unternehmen ihre Investitionen in Elektromobilität schneller steuerlich geltend machen und gleichzeitig einen nachhaltigen Fuhrpark aufbauen.

KFZ-STEUER.

Wer ein reines Elektrofahrzeug fährt, spart zusätzlich bei der laufenden Fahrzeughaltung: Für diese Fahrzeuge fällt derzeit keine Kfz-Steuer an – und das bis mindestens 31.12.2030. Das bedeutet: 0,– Euro Steuerbelastung pro Jahr. Ein weiterer Anreiz für den Umstieg auf E-Mobilität.

GROSSE AUSWAHL. GROSSER NUTZEN.

Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die große und immer weiter wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen diese Modelle jetzt noch attraktiver.
BMW i4 M60 xDrive Gran Coupé: Energieverbrauch kombiniert: 20,9 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); Elektrische Reichweite: 433–551 km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A

BMW iX xDrive45

120Ah
Abbildung zeigt evtl. nicht enthaltene Sonderausstattungen

Fahrzeugdetails

Lackierung: Alpinweiß uni
Innenraum: Interieurdesign Atelier | Sensatec Schwarz
Räder: 20" Aerodynamikräder 1002 Dunkelgrau matt

Fahrzeugausstattung:
  • BMW Live Cockpit Professional mit BMW Curved Display
  • BMW Operating System 8.5 mit Navigation
  • Navigation
  • Harman Kardon Surround Sound System
  • Elektrisch verstellbare Sitze vorn
  • Lenkradheizung
  • Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
  • Klimaautomatik mit 2-Zonenregelung inkl. Fondausströmer
  • Driving Assistant Plus
  • Parking Assistant inkl. Active Park Distance Control und Rückfahrkamera
  • Alarmanlage
  • Komfortzugang
  • Adaptiver LED-Scheinwerfer
  • und vieles mehr

BMW iX xDrive45: Energieverbrauch kombiniert: 17,8 kWh/100 km (WLTP): CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse; A; Elektrische Reichweite 602 km (WLTP); Leistung: 300 kW (408 PS).

UNSER FINANZIERUNGSANGEBOT

BMW Bank GmbH
Angebot für Geschäftskunden
Fahrzeugpreis:
70.140,– EUR
Anzahlung:
11.000,– EUR
Laufzeit:
36 Monate
Sollzins p.a.*:
%
35 monatliche Finanzierungsraten à:
493,– EUR
Effektiver Jahreszins:
%
zzgl. Zielrate (36. Rate)
43.401,– EUR
Nettodarlehensbetrag:
59.140,– EUR
Sollzinssatz gebunden p.a.
0,99 %
Effektiver Jahreszins:
0,99 %
Darlehensgesamtbetrag:
60.656,– EUR
Monatl. Leasingrate
493,– EUR
zzgl. Überführungskosten inkl. Zulassung in Höhe von 1.349,– EUR. Dieses Beispiel gilt nicht für Verbraucher. Es richtet sich ausschließlich an selbständige und gewerbliche Kunden. Alle Preise inkl. MwSt.
Interesse an diesem Angebot? Kontaktieren Sie uns!
Ein unverbindliches Finanzierungsbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 07/2025. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Irrtümer, Tippfehler und Preisänderungen vorbehalten.
Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000,– EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000,– EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und die meisten unserer BMW Plug-in-Hybride.

Die Förderung gilt für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

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